Die Corona-Krise: Finanzierung & Liquidität für Start-ups

Geschrieben von Andreas Kleofas | Mar 21, 2020 4:43:00 PM

Die Corona-Krise trifft viele Unternehmen hart und geht auch an uns als Tech Start-up mit Online-Fokus nicht vorbei. Deshalb haben wir uns aus dem Home Office heraus schlau gemacht, was es zu beachten gilt. Geholfen haben uns dabei unter anderem Experten unserer Steuerberatung. Unsere Erkenntnisse wollen wir hier mit euch teilen, wenn auch ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Kurzfristig: Schritt 1 – Kosten reduzieren

Jetzt gilt es die Kosten zu senken um die Liquidität aufrecht zu erhalten. D.h. jeder CFO sollte nochmal auf die Ausgaben schauen - braucht es nun wirklich noch eine Facebook-Kampagne, oder können wir die Monitore auch später noch kaufen? Der größte Kostenblock ist in der Regel allerdings das Personal. Helfen kann dabei das so genannte Kurzarbeitergeld (KUG). Unternehmen, die ihre Mitarbeiter aufgrund der Krise nicht mehr mit Arbeit auslasten können, weil z.B. Aufträge wegbrechen, Filialen geschlossen sind oder keine Rohstoffe mehr zur Produktion bekommen, können Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Das bedeutet, dass das Unternehmen nur die Arbeitszeit bezahlt, die die Mitarbeiter noch arbeiten können. Die Differenz im Netto-Lohn des Arbeitnehmers übernimmt das Arbeitsamt zu 60% (maximal 67% in bestimmten Fällen). Das Kurzarbeitergeld, kurz KUG, ist also in mehrfacher Hinsicht nützlich: es hilft dem Unternehmen die Mitarbeiter zu halten für die Zeit, wenn es wieder aufwärts geht und gleichzeitig seine Kosten zu senken. Der Mitarbeiter erhält einen großen Teil seines Nettolohns, obwohl er weniger arbeitet.

Mehr Infos und alle Formulare bei der Agentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen


Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, fällige Steuerzahlungen zu stunden oder künftige Vorauszahlungen herabzusetzen. Vorauszahlungen können bei entsprechend kurzer Begründung (“Corona”) auf Null gesetzt werden und fällige Steuerzahlungen können in den nächsten drei Monaten zinslos gestundet werden. Bis sich die Situation wieder normalisiert hat, kann alles auf Null gesetzt bleiben, danach sollte alles wieder zurück zum Ausgangspunkt gehen. Um hier keine Fehler zu machen, sollte man sich unbedingt mit einem Steuerberater kurzschließen.

Es ist außerdem sinnvoll, die laufenden Kosten genau unter die Lupe zu nehmen: Die Kosten für Strom, Gas und Wasser können vielleicht mit den Anbietern verhandelt werden.

Kurzfristig: Schritt 2 – Liquidität zuführen

Sind die Kosten reduziert, kommt der nächste Schritt: liquide bleiben. Bayern hat sehr schnell geschaltet und eine Soforthilfe etabliert. Zuschüsse müssen hier nicht zurückgezahlt werden und können über ein einfaches Formular schnell beantragt werden. Auch hier ist der Aufwand sehr gering. Die Höhe der Hilfe hängt von der Anzahl der Beschäftigten und reicht von 5.000 bis 30.000 Euro. Wichtig: der existenzbedrohende Liquiditätsengpass muss tatsächlich durch Corona verursacht worden sein.

Tipp für Freiberufler und Selbständige: Bevor ihr den Antrag stellt und die Soforthilfe fließen kann, solltet ihr das Kleingedruckte zum Thema liquide Privatvermögen gründlich durchlesen.  

Alle weiteren Infos und das Antragsformular hier :

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/


Die Soforthilfe vom Bund ist gerade noch in Bearbeitung und richtet sich an Kleinstfirmen und Solo-Selbstständige, die 5 bis 15 Mitarbeiter beschäftigen. Das Paket wird rund 40 Milliarden Euro umfassen. Angekündigt wurde zudem das Ziel, Insolvenzen zu vermeiden, weshalb die Insolvenzantragspflicht gelockert werden soll.

Interessant können auf der Liquiditätsseite auch Kredite und Förderungen sein. Im Tech-Bereich ist dies zum Beispiel der Digitalbonus Bayern, den man nicht zurückzahlen muss, aber einen längeren Antrag erfordert. Dieser fördert die Digitalisierung von Unternehmen, in dem er bis zu 50% der Kosten für Softwareentwicklung oder Prozessoptimierung erstattet. Wichtig ist, der Digitalbonus fördert die Firma, die die Digitalisierungsmaßnahme durchführt. Bei vielen Startups ist das der Kunde. Aber, wenn ihr z.B. mit einem Software-Dienstleister arbeitet, ist es evtl. möglich das Projekt entsprechend vom Digitalbonus Bayern fördern zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme bei Antragsstellung noch nicht begonnen hat.

Alle Infos dazu hier: https://www.digitalbonus.bayern/

Zudem gibt es eventuell mehr Möglichkeiten einfacher an Kredite zu kommen, die vorher für Start-ups aufgrund der geringen Sicherheiten keine Option waren. Genannt seien hier:

Kredite müssen meist verzinst zurückgezahlt werden und die Startups förderfähig sein, also eine Idee und einen Business Plan besitzen. Aktuell ist im Gespräch, ob die Zugänge für solche Kredite für Startups gelockert werden sollen.

Die konkreten Hilfen in der Corona-Krise von Bund und Ländern sind also teilweise noch nicht ausformuliert und vieles ist noch im Fluss. Dennoch lohnt es sich zu versuchen Ruhe und den Überblick zu behalten. Die regelmäßig geupdatet Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (bmwi) ist dabei eine sehr gute Informationsquelle, die auch Länderspezifische Hilfen zusammenfasst: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html 

Wir hoffen die kleine Linksammlung ist für euch ebenfalls so hilfreich wie für uns. Wenn wir weitergehendes Feedback habt, schreibt uns gerne and contact@emax-digital.com.

#stayhealthy #stayathome

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